Stiften

Stiften

Helfen Sie durch Ihre Zustiftung das Stiftungskapital weiter aufzubauen. Während dieses Kapital erhalten bleibt, können die Kapitalerträge jedoch für gemeinnützige Zwecke verwendet werden und stellen somit eine langfristige Alternative zur Spende dar. Wenn Sie die Bürgerstiftung in dieser Weise unterstützen möchten, können Sie dies ab einem Betrag von €200 tun. Damit sind Sie zeitlebens Stifter und Unterstützer des Gemeinwohls unserer Stadt.


Stifterfonds

Bei Zustiftungen ab €25.000 kann ein Stifterfond eingerichtet werden. Solch ein spezieller Fond kann zum Beispiel Ihren Namen tragen und mit einer von Ihnen festgelegten Zweckbindung eingerichtet werden. Das zugestiftete Kapital wird innerhalb der Bürgerstiftung als Sondervermögen geführt und in Ihrem Sinne verwaltet. Dabei muss der Stifterzweck die Satzung der Bürgerstiftung Nidderau erfüllen. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen Ihren eigenen Stiftungsfonds einzurichten.


Vermächtnis

Sie möchten nach Ablauf der eigenen Lebenszeit, neben Ihren nächsten Angehörigen, auch andere Menschen in unserer Stadt bedenken, die Hilfe benötigen. Es liegt Ihnen daran, das bestimmte Projekte auch in Zukunft gefördert und realisiert werden. Und Sie möchten, dass Ihre Verbundenheit mit den Menschen in Ihrem Heimatort auch nach Ihrem Tode sichtbar ist und Ihr Andenken bewahrt bleibt. Falls Sie die Bürgerstiftung in diesen oder ähnlichen Überlegungen einbinden wollen, stehen wir Ihnen gerne zu einem persönlichen und unverbindlichen Gespräch zur Verfügung.



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